Ja, wenn du nicht das einverständnis der Person(en) hast, dann musst du diese unkenntlich machen, also z.B. das Gesicht verwischen, so, dass man es nicht mehr erkennt, oder einen schwarzen Ponkt dahinsetzen, wo das Gesicht ist...
Wenn man das Gesicht eh nicht sieht, also die Person nur von hinten drauf ist, oder irgendetwas vor dem Gesicht der Person, oder man nur den Umriss der Person sieht, also so, dass man ihr Gesicht nicht erkennen kann und sie somit auch nicht wiedererkennen kann, dann muss man nichts mer unkenntlich machen.
Man darf halt bloß das Gesicht nicht erkennen.